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CORE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1, gültig ab 2026-09-08. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Kaufs galt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungstickets

Entwurf vom 08.09.2026 · coreforall.de · Veröffentlichung erst nach Abgleich der in Dokument 08 genannten Unternehmens- und Prozessangaben. Die nachfolgenden Regeln sind für eigene Veranstaltungen vorgesehen.

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner ist die CORE Veranstaltungstechnik GmbH, Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt, Deutschland, nachfolgend „CORE“. COREFORALL ist eine Marke von CORE. Kontakt: tickets@coreev.de, Telefon +49 6151 7076989. Die vertretungsberechtigte Geschäftsführung und die Registerangaben ergeben sich aus dem Impressum.

1.2 Diese Bedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten zu Veranstaltungen, bei denen CORE im Angebot ausdrücklich als Veranstalter bezeichnet ist. Sie gelten für digitale Tickets und Hardtickets gleichermaßen. Individuelle Vereinbarungen und die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Veranstaltungsbeschreibung haben Vorrang.

1.3 Für Veranstaltungen fremder Veranstalter auf tm.coreev.de gelten die dort vor der Bestellung bezeichneten Vertragsverhältnisse. Diese Bedingungen machen CORE nicht zum Veranstalter fremder Veranstaltungen. Für Technikvermietung und technische Dienstleistungen gelten gesonderte Bedingungen.

1.4 Es gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Spätere Änderungen dieser AGB verändern bereits geschlossene Verträge nicht rückwirkend. Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln; Unternehmer handeln in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

2. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung einer Veranstaltung und verfügbarer Tickets ist eine Aufforderung zur Bestellung. Vor dem Absenden können Eingaben überprüft und über die vorgesehenen Funktionen berichtigt werden. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche wird ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets abgegeben.

2.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der ausdrücklichen Auftragsbestätigung per E-Mail zustande, spätestens mit Bereitstellung des Tickets nach abgeschlossener Zahlung. Eine lediglich als Eingangsbestätigung bezeichnete Nachricht bestätigt noch keine Annahme. CORE nimmt die Bestellung spätestens innerhalb von 48 Stunden an oder lehnt sie ab; bei kurzfristigen Bestellungen erfolgt dies jedenfalls vor dem gebuchten Einlassbeginn. Bereits vereinnahmte Beträge werden bei Nichtannahme unverzüglich zurückgezahlt.

2.3 Bei Kauf an der Abendkasse kommt der Vertrag durch Einigung über Ticketart und Preis sowie Ausgabe des Tickets zustande. Vorab gekaufte Tickets sind nicht von einem erneuten Kauf an der Abendkasse abhängig.

2.4 Vertragssprache ist Deutsch. Bestelldaten, einbezogene AGB und Vertragsbestätigung werden per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt. Ein Kundenkonto ist für den Kauf nicht erforderlich. Die Vertragsunterlagen können unabhängig davon gespeichert werden.

2.5 Bestellende müssen zutreffende Kontakt- und Personalisierungsangaben machen. Gesetzliche Regeln zur Geschäftsfähigkeit und zur Zustimmung gesetzlicher Vertreter bleiben unberührt. Für mehrere Personen erworbene Tickets sind entsprechend den Angaben im Bestellprozess den tatsächlichen Besuchenden zuzuordnen.

3. Preise, Verkaufsphasen und Zahlung

3.1 Maßgeblich ist der vor Abschluss der Bestellung angezeigte Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und aller unvermeidbaren Preisbestandteile. Etwaige Versandkosten oder ausdrücklich gewählte Zusatzleistungen werden vor der Bestellung gesondert ausgewiesen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzkosten werden nicht berechnet.

3.2 Verkaufsphasen können zeitlich oder mengenmäßig begrenzt sein. Für zeitliche Grenzen gilt die Ortszeit in Deutschland, Zeitzone Europe/Berlin einschließlich Sommerzeit. Eine spätere Verkaufsphase ändert den Preis bereits geschlossener Verträge nicht. Ein nicht abgeschlossener Warenkorb begründet nur dann eine zeitweilige Reservierung, wenn eine solche ausdrücklich angezeigt wird.

3.3 Die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel können je nach Veranstaltung variieren. Der vereinbarte Preis ist bei Vertragsschluss fällig. Bei vereinbarter Teilzahlung gelten die im Angebot genannten Beträge und Fälligkeiten. Eine Zahlungsermächtigung, die noch nicht endgültig belastet wurde, ist als solche zu behandeln.

3.4 Bei Zahlungsstörungen informiert CORE über die offene Zahlung und gewährt, soweit gesetzlich erforderlich, eine angemessene Zahlungsfrist, bevor wegen Nichtzahlung vom Vertrag zurückgetreten oder ein Ticket endgültig gesperrt wird. Eine berechtigte Zahlungsreklamation führt nicht zu einer Vertragsstrafe. Nachgewiesene, zurechenbar verursachte Rücklastschriftkosten können nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden; interne Bearbeitungskosten werden nicht pauschal aufgeschlagen.

4. Ticketleistung und Kategorien

4.1 Ein Ticket berechtigt eine Person zum Besuch der bezeichneten Veranstaltung zu den vereinbarten Zeiten und in den gebuchten Bereichen. Ein Sitzplatz, Tisch, VIP-Zugang, Getränk, Garderobenservice oder Wiedereinlass ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Leistung ist. Aus einer Zonenbezeichnung allein folgt kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.

4.2 Altersgrenzen, Zugänglichkeit des Veranstaltungsorts, besondere Einlasszeiten und wesentliche Einschränkungen müssen bereits vor dem Kauf aus dem Angebot hervorgehen. Unvorhersehbare sicherheitsbedingte Maßnahmen bleiben im Rahmen von Ziffer 7 möglich.

4.3 Die in der veröffentlichten Barrierefreiheitsinformation zugesagte kostenfreie Begleitperson bei notwendiger Begleitung bleibt erhalten. Die vorherige Abstimmung dient der Organisation des Einlasses und schafft kein zusätzliches Entgelt. Gesetzliche Gleichbehandlungsrechte bleiben unberührt.

5. Bereitstellung, Personalisierung und Codes

5.1 Digitale Tickets werden an die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt und, soweit angeboten, über die Ticketansicht bereitgestellt. WhatsApp und Wallet sind optionale Zusatzwege. Der Einlass darf nicht allein davon abhängig gemacht werden, dass eine bestimmte Wallet- oder Messenger-App verwendet wird. Hardtickets werden entsprechend der gewählten Übergabe- oder Versandart bereitgestellt.

5.2 QR- und Strichcode enthalten die Einlassberechtigung. Codes und Zugangslinks dürfen nicht öffentlich veröffentlicht werden. Eine Kopie begründet keine zusätzliche Berechtigung. Personalisierte Tickets sind grundsätzlich nur für die angegebene Person nutzbar; zulässige Namensänderungen und Weitergaben richten sich nach Ziffer 6.

5.3 Für die Alters- und Namensprüfung kann ein geeigneter amtlicher Lichtbildausweis verlangt werden. Eine Ausweiskopie wird nicht allein wegen des Einlasses verlangt. Nach einem erfolgreichen Einlassscan wird der Code als genutzt erfasst; ein erneuter Scan kann zurückgewiesen werden, sofern kein Wiedereinlass vereinbart ist.

5.4 Der erste erfolgreiche Scan begründet keine unwiderlegbare Vermutung für die Berechtigung der scannenden Person. Bei technischem Fehler, Verlust, unbefugter Nutzung oder strittiger Doppelnutzung wird eine manuelle Prüfung ermöglicht. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unverändert. Soweit die Berechtigung festgestellt und ein Missbrauch verhindert werden kann, kann ein Ersatzcode ausgegeben und der alte Code gesperrt werden. Für eigene technische Fehler erhebt CORE keine Ersatzgebühr.

6. Nichtteilnahme, Weitergabe und Wiederverkauf

6.1 Bei persönlichen Verhinderungsgründen wie Krankheit, einer geänderten Planung oder verspäteter Anreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf kostenlose Stornierung eines ordnungsgemäß angebotenen Veranstaltungstickets. Gesetzliche Rechte, insbesondere wegen Leistungsstörungen, und ausdrücklich zugesagte freiwillige Rückgabemöglichkeiten bleiben unberührt.

6.2 Soweit vor dem Kauf eine freiwillige Rückgabe, Umschreibung, Weitergabe oder Wiederverkaufsfunktion zugesagt wird, gelten deren dort ausgewiesene Voraussetzungen, Fristen und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte Entgelte. Eine im Kundenkonto sichtbare Funktion darf eine bereits zugesagte Möglichkeit nicht nachträglich ohne Rechtsgrund entziehen. Bei technischen Zugangsproblemen kann das Anliegen über tickets@coreev.de mitgeteilt werden.

6.3 Die private Weitergabe regulär erworbener Tickets ist zulässig, soweit keine besondere, vor dem Kauf begründete Personenbindung besteht. Bei personalisierten Tickets ist der Name über die vorgesehene Funktion oder den Support anzupassen; ursprüngliche und neue Berechtigung dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden. Für personengebundene Vergünstigungen muss die neue Person deren Voraussetzungen ebenfalls erfüllen.

6.4 Ohne vorherige Zustimmung von CORE ist es untersagt, Tickets unter Umgehung klar ausgewiesener Mengenbegrenzungen durch automatisierte Verfahren zu erwerben oder sie gewerblich zur systematischen Weiterveräußerung einzukaufen. Für einen vom Verkäufer verantworteten Missbrauch haftet ein gutgläubiger privater Erwerber nicht automatisch. Eine Sanktion muss die konkrete Berechtigung und die Umstände berücksichtigen; es gibt keine pauschale Vertragsstrafe und keinen automatischen ersatzlosen Verfall aller Tickets einer Bestellung.

7. Einlass, Sicherheit und Hausrecht

7.1 Es gelten die vor dem Kauf mitgeteilten Altersgrenzen sowie die gesetzlichen Jugendschutzvorschriften. Eine Begleitperson oder Erziehungsbeauftragung setzt eine ausdrücklich höhere Altersfreigabe der Veranstaltung nicht außer Kraft. Sicherheitsanweisungen des befugten Veranstaltungspersonals sind zu beachten, soweit sie erforderlich und zumutbar sind.

7.2 Verboten sind Waffen, gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik, unerlaubte Betäubungsmittel sowie gewalttätiges, bedrohend wirkendes, diskriminierendes oder sexuell belästigendes Verhalten. Weitergehende ortsbezogene Mitnahmebeschränkungen werden vor dem Kauf mitgeteilt. Medizinisch notwendige Hilfsmittel und Medikamente sind angemessen zu berücksichtigen.

7.3 Erforderliche und verhältnismäßige Sicht- und Taschenkontrollen dürfen mit Zustimmung durchgeführt werden. Körperliche Durchsuchungen gegen den Willen der betroffenen Person gehören nicht zum vertraglichen Hausrecht. Bei Verweigerung einer sachlich erforderlichen Kontrolle kann der Einlass aus Sicherheitsgründen versagt werden; die wirtschaftlichen Folgen richten sich nach den konkreten Umständen und den gesetzlichen Vorschriften.

7.4 Bei konkreter Gefahr, erheblicher Störung oder schwerwiegendem Regelverstoß kann der Einlass verweigert oder ein Ausschluss ausgesprochen werden. Bei behebbaren, nicht schwerwiegenden Verstößen erfolgt grundsätzlich zunächst eine Aufforderung zur Abhilfe. Eine vorherige Warnung ist entbehrlich, wenn sofortiges Handeln zum Schutz anderer erforderlich ist. Entscheidungen dürfen nicht willkürlich oder diskriminierend getroffen werden.

7.5 Ob bei einem rechtmäßigen Ausschluss ein Erstattungsanspruch besteht, hängt insbesondere von Verantwortlichkeit, Schwere des Verstoßes und bereits erbrachter Leistung ab. Ein genereller Ausschluss sämtlicher Erstattungsansprüche wird nicht vereinbart. Bei unberechtigter Einlassverweigerung bleiben die gesetzlichen Ansprüche bestehen.

8. Änderungen, Absage und Verlegung

8.1 Unwesentliche Änderungen im zeitlichen Ablauf oder bei einzelnen Programmpunkten sind zulässig, wenn sie sachlich erforderlich und unter Berücksichtigung des zugesagten Gesamtcharakters zumutbar sind. Der ersatzlose Wegfall eines ausdrücklich als prägend beworbenen Hauptacts, eine wesentliche Verkürzung, ein anderer Veranstaltungstag oder ein wesentlich anderer Ort werden nicht pauschal als unwesentlich behandelt.

8.2 Wesentliche Änderungen werden unverzüglich über die vorhandenen Kontaktwege mitgeteilt. Bei einer Verlegung auf einen anderen Tag kann die Fortgeltung des Tickets für den Ersatztermin angeboten werden. Der Ersatztermin muss nicht angenommen werden; auf Wunsch erfolgt die Rückabwicklung des ursprünglichen Tickets. Schweigen ist keine Zustimmung zum Ersatztermin.

8.3 Bei vollständiger Absage erstattet CORE unverzüglich den vereinnahmten Ticketgesamtpreis einschließlich eigener unvermeidbarer Buchungsgebühren. Bereits erbrachte und gesondert beauftragte Versand- oder Zusatzleistungen werden nur insoweit einbehalten, wie hierfür ein rechtlich fortbestehender Vergütungsanspruch besteht. Eine pauschale Nichterstattung sämtlicher Gebühren gibt es nicht. Für den Erstattungsanspruch wird keine verkürzte Ausschlussfrist festgelegt.

8.4 Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg; notwendige abweichende Lösungen werden abgestimmt. Ein Gutschein wird nur mit Zustimmung anstelle einer geschuldeten Geldzahlung gewährt.

8.5 Bei Abbruch oder wesentlichem Teilausfall richten sich Minderung, Rücktritt, Rückzahlung und Schadensersatz nach der erbrachten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften. Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen führen nicht automatisch dazu, dass Zahlungen für nicht geschuldete oder nicht erbrachte Leistungen behalten werden dürfen. Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten richten sich nach Ziffer 11 und den gesetzlichen Voraussetzungen.

9. Gesetzlicher Widerruf und freiwillige Rückgabe

9.1 Bei Verträgen über den Besuch einer Freizeitveranstaltung zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob das Ticket digital oder auf Papier bereitgestellt wird. Die Ausnahme beruht auf der terminierten Freizeitveranstaltung, nicht auf dem Dateiformat oder dem Ticketdownload.

9.2 Die Ausnahme wird nicht pauschal auf undatierte Wertgutscheine, andere Waren, technische Leistungen oder kostenpflichtige Mitgliedschaften übertragen. Soweit bei anderen Angeboten ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird darüber gesondert vor Vertragsschluss informiert.

9.3 Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen und ausdrücklich eingeräumte freiwillige Rückgaberechte werden durch den fehlenden gesetzlichen Widerruf nicht eingeschränkt.

10. Foto- und Filmaufnahmen

10.1 Der Ticketkauf und der Besuch enthalten keine pauschale Einwilligung in die Veröffentlichung des eigenen Bildnisses. Eigene Aufnahmen von CORE und beauftragten Fotografen werden anhand des konkreten Zwecks und einer passenden Rechtsgrundlage vorgenommen. Über Aufnahmebereiche, Veröffentlichungskanäle und Kontaktmöglichkeiten wird gesondert informiert.

10.2 Für gezielte Werbeporträts und vergleichbare personenbezogene Werbeaufnahmen wird grundsätzlich eine gesonderte, freiwillige Einwilligung eingeholt. Ablehnung oder Widerruf einer solchen Einwilligung beeinträchtigen den Ticketerwerb und Einlass nicht. Gesetzlich zulässige dokumentarische Übersichtsaufnahmen werden gesondert beurteilt.

10.3 Eigene Aufnahmen der Besuchenden müssen Persönlichkeitsrechte anderer und mitgeteilte, sachlich gerechtfertigte Aufnahmebeschränkungen beachten. Für eine öffentliche oder kommerzielle Veröffentlichung können zusätzliche Rechte erforderlich sein.

11. Haftung

11.1 CORE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien und in sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsfällen.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CORE für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen; Ziffer 11.1 bleibt unberührt.

11.3 Diese Regeln gelten auch für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftungsbefreiung für das Verhalten des Sicherheitsdienstes oder anderer zur Vertragserfüllung eingesetzter Personen wird nicht vereinbart.

11.4 Für abgegebene Garderobe, Verwahrung und Fundsachen gelten die gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls gesondert wirksam einbezogene Bedingungen. Eine pauschale Erklärung „keine Haftung für Garderobe“ wird nicht Bestandteil dieser AGB. Gesetzliche Ansprüche auf Erstattung nicht geschuldeter Zahlungen werden durch die Haftungsbegrenzung nicht ausgeschlossen.

12. Kundenkonto und Black Membership

12.1 Das freiwillige Kundenkonto dient der Verwaltung eigener Bestellungen. Zugangsdaten und persönliche Anmeldelinks sind vertraulich zu behandeln. Das Konto kann ohne besondere Form, insbesondere per E-Mail, zur Löschung angefordert werden. Bestehende Ticketansprüche bleiben erhalten und müssen auf einem anderen Weg zugänglich bleiben.

12.2 Die nachfolgenden Mitgliedsregeln gelten ausschließlich für die unentgeltliche, persönlich durch CORE angebotene Black Membership und nach Annahme der Aufnahmebedingungen durch das Mitglied. Sie begründen kein kostenpflichtiges Abonnement. Für kostenpflichtige Angebote wäre eine eigenständige Vereinbarung erforderlich.

12.3 Die Mitgliedschaft gewährt ein persönliches Ticket je Veranstaltungsabend für die bei Aufnahme zugeordneten Veranstaltungsarten. Erforderlich ist die rechtzeitige Buchung aus dem hierfür tatsächlich verfügbaren Kontingent. Eine unbegrenzte Platzreservierung ist nicht enthalten. Ein bereits ausgestelltes Ticket darf nicht mit der Begründung widerrufen werden, das Kontingent sei nachträglich ausgeschöpft.

12.4 Mitgliedschaft, persönlicher Zugangscode und Freiticket sind nicht übertragbar. Der Code darf nicht verkauft oder durch andere Personen verwendet werden. Die Mitgliedschaft enthält keine Werbeeinwilligung; es werden keine Werbenachrichten aufgrund der Mitgliedschaft versandt. Notwendige persönliche Verwaltungs- und Ticketnachrichten bleiben möglich.

12.5 Das Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung in Textform beenden. CORE kann sie mit einer Frist von 30 Tagen in Textform ordentlich beenden. Das Recht beider Seiten zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen; bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich. Bereits rechtmäßig ausgestellte Tickets bleiben von der bloßen Beendigung der Mitgliedschaft unberührt. Gegen Missbrauch eines einzelnen Tickets bleiben die gesetzlichen Rechte bestehen.

13. Gutscheine und Aktionscodes

13.1 Bezahlte Wertgutscheine und unentgeltliche Aktionscodes sind zu unterscheiden. Bei Aktionscodes müssen Zeitraum, Kontingent, begünstigte Leistungen und Personenbindung vor ihrer Verwendung erkennbar sein. Eine nachträgliche Einschränkung einer bereits verbindlich zugesagten Leistung ist ausgeschlossen.

13.2 Für bezahlte Wertgutscheine werden keine pauschalen kürzeren Verfallsfristen vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln, soweit keine längere Gültigkeit zugesagt wird. Restguthaben werden bei Teilnutzung erhalten, sofern eine Teilnutzung angeboten wird. Eine Barauszahlung allein wegen Nichtnutzung ist nicht geschuldet; gesetzliche Rückzahlungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

14. Schlussbestimmungen und Streitbeilegung

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit dessen Recht ohne die Rechtswahl gelten würde.

14.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Ausschließliche gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

14.3 CORE ist nach dem für diesen Entwurf zugrunde gelegten Unternehmensstand weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Etwaige gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit werden hiervon nicht berührt.

14.4 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht einbezogen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende zulässige Regelung ersetzt. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann vorrangig, wenn sie nicht schriftlich getroffen wurden.