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Hausordnung für Veranstaltungen von CORE

Fassung 1, gültig ab 2026-09-25. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Kaufs galt.

CORE Veranstaltungstechnik GmbH
Berliner Allee 47
64295 Darmstadt

Stand: 25.09.2026

1. Geltung

1.1 Diese Hausordnung gilt für alle Veranstaltungen, die die CORE Veranstaltungstechnik GmbH („CORE“) über coreforall.de und ihre Veranstaltungsreihen anbietet. Sie gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich Warteschlange, Einlass, Garderobe, Außen- und Raucherbereichen — vom Einlass bis zum Verlassen.

1.2 Sie ist vor dem Ticketkauf auf jeder Veranstaltungsseite verlinkt, steht unter https://coreforall.de/house-rules und hängt am Einlass aus. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://coreforall.de/terms).

1.3 Regeln, die nur für einen einzelnen Abend gelten — etwa zu Taschengröße, Garderobe, Dresscode, Wiedereinlass oder besonderen Effekten — stehen vor dem Kauf auf der jeweiligen Veranstaltungsseite.

1.4 Das Hausrecht übt CORE aus, vor Ort vertreten durch die Veranstaltungsleitung und den beauftragten Einlass- und Sicherheitsdienst. Deren Anweisungen sowie Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind zu befolgen.

2. Einlass, Ticket und Ausweis

2.1 Einlass gibt es nur mit gültigem Ticket und einem amtlichen Lichtbildausweis im Original: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Führerschein im Kartenformat. Kopien, Fotos, Schüler- und Studierendenausweise gelten nicht.

2.2 Tickets sind personalisiert. Jedes Ticket trägt zunächst den Namen der bestellenden Person. Am Einlass wird der Name auf dem Ticket mit dem Ausweis abgeglichen. Stimmt er nicht überein, wird der Einlass verweigert.

2.3 Wer ein Ticket weitergibt, trägt vorher unter „Meine Tickets“ den Namen der Person ein, die kommt. Das ist kostenlos und bis zu der dort angezeigten Frist möglich, derzeit bis 24 Stunden vor Beginn.

2.4 Tickets dürfen nur unentgeltlich weitergegeben werden. Verkaufen ist nicht erlaubt — weder zum Originalpreis noch darüber, weder privat noch über Plattformen oder soziale Netzwerke. Auch ein Tausch gegen eine andere Gegenleistung gilt als Verkauf. Wer nicht kommen kann, gibt sein Ticket kostenlos weiter oder nutzt unter „Meine Tickets“ die Rückgabe oder den Weiterverkauf über CORE, soweit sie für die Bestellung angeboten werden.

2.5 Jedes Ticket gilt für einen Eintritt. Der QR-Code wird beim Einlass entwertet; Ausdrucke, Bildschirmfotos und andere Kopien berechtigen nicht zu einem weiteren Eintritt.

2.6 Ein Wiedereinlass ist nur möglich, wenn er auf der Veranstaltungsseite ausdrücklich angegeben ist, und dann nur nach erneuter Kontrolle. Sonst gilt: Wer das Gelände verlässt, kann nicht wieder hinein.

2.7 Zum Schutz aller finden am Einlass Sicht- und Taschenkontrollen statt. Abgetastet wird nur mit Einverständnis und, soweit möglich, durch eine Person des gewünschten Geschlechts. Mobiltelefone werden nicht durchsucht. Wer eine angekündigte Kontrolle verweigert, wird nicht eingelassen.

2.8 Nicht eingelassen wird insbesondere, wer erkennbar erheblich berauscht ist, sich aggressiv oder bedrohlich verhält, verbotene Gegenstände nicht zurücklassen will, ein Hausverbot hat oder die Zugangsvoraussetzungen (Ticket, Name, Alter) nicht erfüllt.

3. Alter und Jugendschutz

3.1 Grundsatz: Einlass ab 18 Jahren. Ist auf der Veranstaltungsseite kein anderes Mindestalter angegeben, gilt ab 18. Bei Veranstaltungen ab 18 gibt es keine Ausnahme — auch nicht mit Begleitung oder Erziehungsbeauftragung.

3.2 Veranstaltungen „ab 16“: Unter 16 Jahren gibt es keinen Einlass, auch nicht in Begleitung. 16- und 17-Jährige ohne Begleitung müssen das Gelände spätestens um 24:00 Uhr verlassen (§ 5 Abs. 1 Jugendschutzgesetz). Um 23:30 Uhr wird darauf hingewiesen, das Personal begleitet zum Ausgang, ein Wiedereinlass nach 24:00 Uhr ist ausgeschlossen. Über 24:00 Uhr hinaus dürfen 16- und 17-Jährige nur bleiben, wenn eine Begleitperson nach Ziffer 3.4 die ganze Zeit anwesend ist.

3.3 Veranstaltungen ohne Altersgrenze: Unter 16 Jahren gibt es Einlass nur in Begleitung — unter 14 Jahren nur mit einer personensorgeberechtigten Person (Mutter, Vater, Vormund), mit 14 und 15 Jahren mit einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person nach Ziffer 3.4. Unter 16-Jährige müssen das Gelände auch in Begleitung spätestens um 22:00 Uhr verlassen. Für 16- und 17-Jährige gilt Ziffer 3.2 Sätze 2 bis 4.

3.4 Eine erziehungsbeauftragte Begleitperson muss

  • mindestens 18 Jahre alt sein und ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis sowie ein eigenes gültiges Ticket dabeihaben;
  • eine schriftliche Erziehungsbeauftragung eines Elternteils vorlegen, mit Namen und Geburtsdatum der minderjährigen Person, Namen der Begleitperson, Datum der Veranstaltung, Unterschrift und Telefonnummer des Elternteils sowie einer Kopie seines Ausweises zur Ansicht;
  • die ganze Zeit anwesend, erreichbar und nüchtern genug sein, um die Aufsicht tatsächlich wahrzunehmen;
  • zusammen mit der begleiteten Person das Gelände verlassen.

Eine Begleitperson darf höchstens zwei Minderjährige begleiten. Ein unterschriebenes Formular ersetzt keine anwesende Begleitperson. Wer die Aufsicht erkennbar nicht wahrnehmen kann, wird als Begleitperson abgelehnt.

3.5 Am Einlass werden Name der Begleitperson, ihr Verhältnis zur minderjährigen Person und die Tatsache festgehalten, dass ihr Ausweis angesehen wurde. Ausweise und Ausweiskopien werden nur angesehen — nicht kopiert, nicht einbehalten, keine Ausweisnummern gespeichert.

3.6 Am Einlass bekommt jede Person ein Armband: grün ab 18 Jahren, gelb mit 16 und 17 Jahren, blau unter 16 Jahren. Armbänder sind nicht übertragbar und dürfen nicht entfernt oder getauscht werden.

3.7 Ausgeschenkt wird nach Armband und Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren; Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke, auch gemischt, ab 18 Jahren; unter 16 Jahren kein Alkohol. Tabak, E-Zigaretten und Shishas erst ab 18 Jahren. Wer Alkohol oder Tabak an Jüngere weitergibt, wird der Veranstaltung verwiesen.

4. Verhalten

4.1 Wir feiern respektvoll. Gewalt, Bedrohung, sexuelle Belästigung, unerwünschte Berührungen, Diskriminierung und Mobbing sind verboten. Ein Nein ist ein Nein.

4.2 Wer sich unwohl fühlt, belästigt wird oder etwas beobachtet, wendet sich an das Awareness-Team oder jede Person vom Personal. Eine Meldung ist auch anonym über https://coreforall.de/awareness möglich.

4.3 Mitbringen, Konsum und Weitergabe illegaler Drogen sind verboten. Wer mit Drogen handelt, wird der Polizei übergeben.

4.4 Geraucht wird nur in den ausgewiesenen Bereichen; das gilt auch für E-Zigaretten.

4.5 Private Fotos und Videos sind erlaubt, soweit auf der Veranstaltungsseite nichts anderes steht. Respektiere, wer nicht fotografiert werden will. Livestreams und vollständige Mitschnitte von Auftritten sind ohne Erlaubnis nicht gestattet; in Toiletten und Umkleiden ist jede Aufnahme verboten. Über Aufnahmen durch CORE informiert die Datenschutzerklärung; die Entfernung eines veröffentlichten Bildes kann unter https://coreforall.de/image-removal verlangt werden.

4.6 Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und Rettungszufahrten sind freizuhalten. Bühnen, Technik, Absperrungen und nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten oder überklettert werden. Stagediving, Crowdsurfing und Klettern sind verboten.

5. Mitgebrachte Gegenstände

5.1 Nicht mitgebracht werden dürfen: Waffen und gefährliche Gegenstände aller Art (auch Messer, Reizgas, Schlagringe und täuschend echte Attrappen), Pyrotechnik und Feuerwerk, Laserpointer, Glasflaschen, Dosen und Getränkebehälter, mitgebrachte Getränke und Speisen, Drogen, Sprühdosen, Fahnen- und Selfiestangen, professionelle Foto- und Videotechnik ohne Akkreditierung sowie Tiere — ausgenommen Assistenzhunde.

5.2 Erforderliche Medikamente, medizinische Hilfsmittel und Babynahrung sind erlaubt. Bitte am Einlass kurz darauf hinweisen; bei Bedarf finden wir eine Lösung.

5.3 Verbotene Gegenstände werden nicht verwahrt. Wer sie nicht zurücklassen kann oder will, wird nicht eingelassen. Strafrechtlich relevante Gegenstände werden der Polizei übergeben.

5.4 Kostüme dürfen niemanden gefährden und Fluchtwege nicht behindern. Masken sind für die Ausweis- und Alterskontrolle kurz abzunehmen.

6. Garderobe, Wertsachen und Fundsachen

6.1 Ob es eine Garderobe gibt, wer sie betreibt und was sie kostet, steht auf der Veranstaltungsseite oder vor Ort. Wertsachen gehören nicht an die Garderobe und bleiben am besten zu Hause.

6.2 Gefundene Gegenstände bitte beim Personal abgeben. Wer etwas verloren hat, meldet sich unter https://coreforall.de/lost-and-found. Fundsachen bewahren wir vier Wochen auf; Ausweise, Bankkarten und Schlüssel gehen früher an das zuständige Fundbüro.

7. Gesundheit und Sicherheit

7.1 Bei unseren Veranstaltungen ist es laut; es können Licht-, Stroboskop- und Nebeleffekte eingesetzt werden. Wir empfehlen Gehörschutz und Pausen in ruhigeren Bereichen. Wer auf Lichteffekte empfindlich reagiert, informiert sich vorher auf der Veranstaltungsseite.

7.2 Wer sich oder andere in Gefahr sieht oder Hilfe braucht, spricht sofort das Personal an. Im Notfall gilt: Notruf 112, Polizei 110.

7.3 Bei einer Räumung oder Unterbrechung ist den Anweisungen des Personals und der Einsatzkräfte zu folgen. Eine angeordnete vorübergehende Räumung gilt nicht als freiwilliges Verlassen.

8. Verstöße

8.1 Bei einem Verstoß gegen diese Hausordnung weist das Personal zunächst darauf hin, soweit das nach Art und Schwere zumutbar ist. Bei akuter Gefahr oder schweren Übergriffen ist eine vorherige Warnung nicht erforderlich.

8.2 Wer schwer oder wiederholt gegen diese Hausordnung verstößt, kann der Veranstaltung verwiesen werden; bei schweren Verstößen kann ein Hausverbot für künftige Veranstaltungen ausgesprochen werden. Straftaten bringen wir zur Anzeige.

8.3 Die Folgen für den Ticketpreis richten sich nach Ziffer 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9. Kontakt

9.1 Vor Ort hilft jede Person vom Personal. Fragen vor oder nach der Veranstaltung: info@coreforall.de. Anliegen an die CORE Veranstaltungstechnik GmbH als Unternehmen: info@coreev.de.